Der Mythos vom Ritter und seinem Pferd, Teil 2 – Das Turnier

So,« sagte der Prinz, »erweisen wir der Königin der Minne und des Liebreizes die schuldige Ehrerbietung und führen sie in eigener Person zum Throne, der für sie bereitet ist. [...] Nun geboten die Herolde Ruhe, denn die Bestimmungen des Turniers wurden verlesen. [...] Es war den Streitern untersagt, Schwertstöße zu tun, nur der Hieb war gestattet. Kolben und Streitaxt waren zulässig, dagegen Dolche verboten. Wer vom Pferde geworfen worden war, konnte zu Fuß weiter kämpfen, doch auch nur gegen einen Gegner zu Fuß, berittene Gegner durften ihn nicht mehr angreifen, [...]galt er für besiegt, waren sein Pferd und seine Rüstung dem Sieger verfallen. War ein Ritter zu Boden gefallen, so durfte ihn sein Knappe aus den Schranken tragen, er galt dann aber für geschlagen, und Rüstung und Pferd waren verfallen.

(Sir Walter Scott, Ivanhoe – Der schwarze Ritter)Im ersten Teil des „Mythos vom Ritter und seinem Pferd“ haben wir gesehen, dass es den Ritter, wie wir ihn aus Filmen und Romanen her kennen, garnicht gab. Und auch das Turnier hat es im längsten Zeitraum des Mittelalters nicht gegeben. Das Wort „Turnier“ stammt aus dem Französischen („tournoi“) und bedeutet eigentlich „Herumdrehen“. Gemeint war die Bewegung, die ein Ritter mit seinem Pferd im Kampf schnell ausführen musste. Das Turnier selbst ist aus Kampfübungen entstanden, die Ritter in Friedenszeiten durchführten, um sich für den Krieg vorzubereiten. Sie trafen sich auf Feldern und Plätzen, forderten sich „zum Spaß“ heraus und kämpften gegeneinander. Das konnte sowohl ein Kampf zwischen Gruppen (Buhurt) oder auch ein Zweikampf (Tjost) sein. Gekämpft wurde mit Schwertern und Lanzen. Es ging allein um die Übung und die Fertigkeiten. Doch zeigte sich im 12. Jahrhundert, dass ein „Turnier“ auch zu Bekanntheit und damit Prestige für den siegenden Ritter führte. Die Folge war, daß man sich zu Wettstreiten traf, um Ehre und Ruhm kämpfte, womit man nicht zuletzt auch den edlen Frauen gefiel. Gerade solche eitlen Intentionen konnte und wollte die Kirche nicht akzeptieren und beschloss, die Turniere zu verbieten. Auf einem Treffen in der französischen Stadt Clermont beschloss man im Jahre 1130: „die Abhaltung jener abscheulichen Märkte und Jahrmärkte, auf denen die Ritter sich nach ihrer Gewohnheit zusammenfinden, um ihre Kräfte und ihre Kühnheit zu messen, was oft zum Tode von Männern und zu großer Gefahr für die Seelen führt“ zu verbieten. Ritter, die im Turnier starben, durften nicht auf öffentlichen Friedhöfen oder in Kirchen beerdigt werden. Solche und ähnliche Verbote wurden danach noch mehrmals wiederholt. Erst, als im 13. Jahrhundert feste Turnierregeln entstanden, erfuhr das Trunier in seiner repräsentativen aber auch kriegsvorbereitenden Funktion seine Anerkennung. Zu den entscheidenden Regularien zählten: 1. eine förmliche Einladung, 2. die Einhaltung und Überwachung vorher festgelgter Kampfbestimmungen sowie die schiedsrichterliche Ausrufung des Siegers und die Preisverleihung. Während des Kampfes selbst, behielt der Sieger die Waffen, Rüstung und das Pferd des Besiegten. Es spielte also auch eine materielle Komponente mit. Erst, als die Turniere immer teurer und pompöser wurden, gerieten sie im 16. Jahrhundert in Vergessenheit. Auch die Könige und Herrscher wollten zeigen, dass sie nicht mehr mit den „normalen“ Rittern auf einer Stufe standen und kämpften einfach nicht mehr mit. Die Erinnerung jedoch blieb, so dass auch heute noch zahlreiche Turniere auf Mittelaltermärkten oder ähnlichen Veranstaltungen durchgeführt werden. Meist beschränkt sich der Kampf hierebi jedoch auf einen Tjost, also Zweikampf, der mit Lanzen durchgeführt wird. Das Pferd muss dabei an die besonderen Bedingungen, wie plötzliches gerades Stehen, sofortiger Sprung in den Galopp sowie die Erschütterung beim Aufprall gewöhnt werden. Weitere Details zur Ausbildung von „modernen Ritterpferden“ können zum Beispiel unter pferdehaltung-pferdetraining.suite101.de/article.cfm/hohe_schule_fuers_ritterturnier nachgelesen werden. Viel Spaß dabei wünscht: Stephan Theilig